Wir sind eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei in Rostock.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht und dem
- Mietrecht.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in anderen Rechtsangelegenheiten.
Die Kanzlei wurde im April 2001 durch Herrn
Rechtsanwalt Christoph Meyer-Martin eröffnet. Im Juli 2004 kam dann ergänzend Rechtsanwältin Anja Martin hinzu.
Es erfolgte zunächst eine Spezialisierung der beiden Rechtsanwälte auf
die Fachgebiete Familienrecht und Sozialrecht. In diesen Bereichen haben
die Rechtsanwälte die Bezeichnung Fachanwalt erworben.
Rechtsanwälte
Anja Martin ist seit 2008 Fachanwältin für Sozialrecht. Darüberhinaus ist sie schwerpunktmäßig im bereich Arbeitsrecht und als Schuldnerberaterin tätig.
Rechtsanwalt
Christoph Meyer-Martin ist seit 2007 Fachanwalt für Familienrecht. Daneben hat er in den Jahren 2009/2010 den Fachanwaltslehrgang
im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgtreich absolviert.
Die Zusammenarbeit der
Rechtsanwälte und der Kanzleimitarbeiter wird bei uns gross geschrieben.
Dabei ergänzen wir uns durch vielfältige Qualifikationen und
Erfahrungen auf's Beste. Wir arbeiten im Team und so stellt jeder jedem
seine Kenntnisse und Erfahrungen zur Verfügung.
Wir
verstehen uns als ein modernes Beratungs- und
Dienstleistungsunternehmen. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist für
uns oberstes Gebot. Diese erreichen wir durch sorgfältige und kompetente
Beratung unserer Mandanten. So profitieren unsere Mandanten vom
gesammelten Erfahrungs- und Wissensschatz unserer Fachkenntnisse.Kontaktieren Sie uns persönlich, per Telefon, per Fax oder per E-Mail, damit wir uns um Ihre Angelegenheit kümmern können. Dabei achten wir aus Kostengründen darauf eine aussergerichtliche Lösung des Problems zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Die Berufsträger unserer Kanzlei sind Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.